Neuregelung zur Betreuung von Kindern ab 23.03.20

Elternbrief Nr. 3 vom 22.03.2020

Neuregelung zur Betreuung von Kindern von
Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig
sind (Schlüsselpersonen) 

WICHTIGER APPELL
an alle Eltern, 
die aufgrund der Neuregelung 
einen Betreuungsanspruch haben

Um für das Gemeinwesen den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat
die Landesregierung entschieden, dass jede Person, die in kritischer Infrastruktur tä-
tig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu Unabkömmlichkeit vorlegen
kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine
Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat, wenn die Betreuung
nicht anderweitig verantwortungsvoll – entsprechend der Empfehlung des RKI – orga-
nisiert werden kann.
Diese Neuregelung gilt ab dem 23.03.2020 und bezieht sich sowohl auf die Betreu-
ung in Kindertageseinrichtungen als auch in Kindertagespflege.

Wir appellieren gleichwohl an alle Eltern:
Aus Infektionsschutzgründen sollte die Inanspruchnahme dieser Neuregelung auf
das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Bitte bringen Sie Ihre Kin-
der nur dann in die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege, wenn Sie die
Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll –
nach den Empfehlungen des RKI – organisieren können.
Tragen Sie zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus bei, indem Sie
die Kinderzahl in den Betreuungsgruppen nicht größer machen als unbedingt erfor-
derlich. Beachten Sie auch das mit jedem zusätzlichen Kontakt außerhalb der Fami-
lie steigende Infektionsrisiko für Ihr Kind und Ihre Familie.

Bitte denken Sie auch an die Gesundheit und das Wohl der Betreuerinnen und Be-
treuer in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

Die gesamte Bevölkerung ist aufgefordert, Sozialkontakte soweit wie möglich zu ver-
meiden. Bitte wirken Sie hieran mit.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen